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Wann wird ein Sicherheitsgeländer benötigt und wann reicht ein Geländer für Akteure?

02.03.2020 11:00

Wenn Sie sich schon ein bisschen in unserem B2B-Online-Shop umgesehen haben oder unser Sortiment schon länger kennen, werden Sie wissen, dass wir zwei Arten von Geländern anbieten: Geländer für Akteure und Sicherheitsgeländer. Insbesondere wenn Sie ein Laie sind und weder die gesetzlichen Regelungen noch die relevanten DIN-Normen kennen, ist Ihnen der Unterschied vermutlich eher nicht bewusst. Dabei ist dieser sehr wichtig und recht gravierend.

Obwohl der exakte definitorische Unterschied eher für Hersteller, Arbeitgeber und Unfallversicherungen relevant ist, ist er auch für Laien nachvollziehbar und z.B. für Veranstaltungsorganisatoren nicht nur interessant, sondern auch relevant.

Bühnengeländer und Geländer nach DIN 15921

Die DIN-Norm 15921 „Veranstaltungstechnik – Podeste und Zargen aus Aluminium – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung“ differenziert, was wir als Geländer für Akteure und Sicherheitsgeländer bezeichnen unter den Begriffen „Bühnengeländer“ und „Geländer“. Die Norm definiert beides so:

Bühnengeländer Absturzsicherung an Flächen aus Podesten und Zargen sowie deren Zugängen, die nicht öffentlich zugänglich ist und der szenischen Darstellung dienen. (Punkt 3.7)
Geländer Absturzsicherung an Flächen aus Podesten und Zargen sowie deren Zugängen, die von nicht unterwiesenen Personen betreten werden kann. (Punkt 3.8)

Konstruktive Anforderungen nach DIN 15921

Der Unterpunkt 4.4 der Norm befasst sich mit dem Thema „Absturzsicherung“. Allgemein ist festgelegt, dass Absturzsicherungen in Bühnengeländer und Geländer unterteilt werden und ab einer Podesthöhe von 2m montierbar sein müssen. Außerdem müssen mehrere Elemente miteinander verbunden werden können, um eine Spaltbildung unter Belastung zu verhindern, die zu einer Gefährdung führen kann.

Bühnengeländer Geländer
  • sind aus sicherheitstechnischer Sicht keine Geländer nach der Definition aus Unterpunkt 3.8
  • sind nach Unterpunkt 3.8 Geländer
  • dürfen ausschließlich da eingesetzt werden, wo nur unterwiesene Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind
  • darf auch dort eingesetzt werden, wo nicht unterwiesenes Personal einer Gefährdung ausgesetzt ist
  • haben eine Höhe von min. 1m
  • haben eine Höhe von min. 1,1m
  • bestehen mindestens aus einem Handlauf und einer Knieleiste
  • bestehen mindestens aus einem Handlauf und einer Fußleiste und einer ausreichenden Anzahl an Vertikalstäben mit einem max. Abstand von 120mm
  • der freie Raum zwischen Handlauf und Knieleiste sowie zwischen Knieleiste du Podestebene darf 0,5m nicht überschreiten
  • der Abstand zwischen Fußleiste und Podestoberfläche darf 20mm nicht überschreiten
  • ein Überklettern muss konstruktiv erschwert werden

Unsere Differenzierung

Was die Norm als Bühnengeländer bezeichnet, kategorisieren wir als Geländer für Akteure bzw. eingewiesenes Personal. Selbstverständlich halten wir uns bei der Konstruktion an die Vorgaben der Norm, um eine Zertifizierung zu erhalten. Unsere Geländer für Akteure sind bis 30kg/m TÜV-geprüft. Akteure und Personal dürfen mit diesen Geländern gesicherte Bereiche nur nach einer Einweisung betreten.

Die von der Norm als Geländer bezeichneten Absturzsicherungen führen wir in unserem Sortiment als Sicherheitsgeländer für Zuschauer und den öffentlichen Bereich. Auch hier halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben. Unsere Sicherheitsgeländer sind sogar mit 100 kg/m TÜV-geprüft. Sie eignen sich z.B., um die Sicherheit von Zuschauern auf mobilen Tribünen zu gewährleisten.

Risikobegrenzung durch Geländer, Zäune und Schutzvorrichtungen nach DIN-EN 13814

Auch die DIN-EN-Norm 13814 „Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsschauplätze und Vergnügungsparks“ gibt einige Richtlinien vor, wenn es um die Sicherung z.B. von Podien, Treppen und Tribünen durch Sicherheitsgeländer für Zuschauer und den öffentlichen Bereich geht. Die Norm sieht folgendes vor:

  • Stellen, die einen Höhenunterschied von min. 40cm zu einem benachbarten Element aufweisen, müssen mit einem Zaun oder Geländer gesichert werden. Dafür geeignete Geländer bestehen mindestens aus einem Handlauf und einem Zwischenholm.
  • Podien, Laufstege, Rampen und Treppen, die höher als 40cm sind und von Besuchern betreten werden können, müssen mindestens mit 1m hohen Handläufen und einem Zwischenholm auf der Hälfte der Höhe ausgestattet werden.
  • Podien, Rampen und Treppen, die höher als 1m sind und hauptsächlich von Besuchern betreten werden, müssen zusätzlich mit 25mm hohen Stoßborden oder einem Geländerholm versehen werden, der sich max. 0,12m über dem Boden befindet.
  • Öffnungen in Geländern sind begrenzt auf klassifizierte erforderliche Anzahlen und Breiten für sicheren Zu- und Abgang und dürfen jeweils nicht breiter als 2,5m sein.

Der definitorische Unterschied

Nach sicherheitsrelevanten Aspekten macht es einen enormen Unterschied, ob ein Bühnenbereich von der Allgemeinheit betreten wird oder für Fachpersonal vorgesehen ist. Das liegt in erster Linie daran, dass Fachpersonal und Akteure eine Sicherheitseinweisung erhalten und im Allgemeinen anders gesichert sind als Besucher.

Von Besuchern kann nicht erwartet werden, dass sie eine Gefahrensituation angemessen einschätzen können. Neben regulären Volljährigen halten sich auch Kinder und andere, stärker gefährdete Personenkreise in Besucherbereichen auf. Um diese angemessen zu schützen, sind stärkere Sicherheitsmaßnahmen nötig, die unter anderem in der Form von komplexeren Geländern umgesetzt werden.

Fazit: Im Klartext

Unsere verschiedenen Geländer entsprechen aktuellen DIN-Normen und gesetzlichen Vorschriften. Beim Erwerb müssen Sie sich deshalb kaum Gedanken machen. Im Prinzip ist der einzige Aspekt, den Sie beachten müssen, welcher Personenkreis sich in der Nähe des Geländers aufhalten wird.

Ein Geländer für Akteure benötigen Sie überall dort, wo Akteure und andere Fachpersonal sich aufhalten. Alle Personen, die sich in der Nähe der Absturzkante aufhalten werden, die durch das Geländer geschützt wird, müssen eingewiesen werden.

Ein Sicherheitsgeländer bringen Sie an Bereichen für Zuschauer an, also öffentliche Bereiche z.B. an einer Tribüne. Eine Einweisung ist hier nicht notwendig und wäre auch nicht realisierbar.